Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet als „AGB“) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden auch: „Ware“), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).

(2) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, gelten sie in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall gesondert auf sie Bezug genommen wird. Über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. Unsere AGB gelten ausschließlich.

(3) Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn ohne Vorbehalt ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben immer Vorrang vor unseren AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises durch den Kunden, eine schriftliche Vereinbarung bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (beispielsweise Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d.h. in Schriftform (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, also beispielsweise per Brief, E-Mail oder Telefax. Gleiches gilt, wenn wir rechtserhebliche Erklärungen abgeben.

(6) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Wirkung. Auch ohne eine Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in unseren Angeboten angegebenen Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer einschließlich Verpackung. Die in der Auftragsbestätigung von uns bestätigten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Menge. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Wir liefern die Ware in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verkaufsverpackung. Wünscht der Kunde eine besondere Verpackung und/oder eine Transportversicherung, so werden ihm die Kosten dafür berechnet.

(3) An Besteller aus Deutschland liefern wir, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf Rechnung. Bei Sonderanfertigungen, Lieferungen ins Ausland und Rechnungsbeträgen ab EUR 250,00 brutto behalten wir uns, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, eine Lieferung per Vorauskasse vor. Den Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Lieferung auf Rechnung sind unsere Rechnungen, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung in bar mit 2% Skonto, bis 21 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblich, dass wir über die Gutschrift vorbehaltlos verfügen können. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung einer weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins gem. § 353 HGB bleibt ebenfalls unberührt.

(5) Erfolgt die Lieferung im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung (Dauerschuldverhältnis) oder liegen zwischen Vertragsabschluss und dem für die gesamte Lieferung oder Teillieferung vereinbarten Zeitraum mehr als vier Monate und treten nach Vertragsabschluss von uns nicht zu vertretende Kostensteigerungen für den Liefergegenstand, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, um mehr als 5 % ein, sind wir berechtigt, den Preis für die noch offenen Teillieferungen angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen einzelner Preisbestandteile sind mit Kostensenkungen anderer Preisbestandteile zu verrechnen. Beläuft sich die von uns gemachte Preiserhöhung auf mehr als 5 % des Preises der Gesamtlieferung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Wird nach Vertragsschluss z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, unsere Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung können wir dem Kunden eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden gem. § 7 dieser AGB unberührt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Wenn wir die Bestellung durch Teillieferungen erfüllen, entstehen dem Kunden nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Kunden, berechnen wir für jede Teillieferung Versandkosten.

(3) Liefertermine und Lieferfristen werden von uns gesondert bestätigt oder mit dem Kunden schriftlich vereinbart und sind nur in diesen Fällen verbindlich. Eine vorzeitige Lieferung ist zulässig. Sofern wir einen verbindlichen Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.

(4) Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, in jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Wir haften nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streik und Aussperrung, Aus- und Einfuhrverbote, Nichterteilung von Genehmigungen, Transportverzögerungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen angemessen. § 4 Abs. 3 S. 2 dieser AGB gilt entsprechend.

§ 5 Versand, Gefahrenübergang und Annahmeverzug

(1) Wir liefern, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart, den Versandweg und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware auf den Kunden über. Abweichend hiervon geht beim Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, dass wir ausnahmsweise die Versandkosten übernommen haben. Wird gekaufte Ware in unserem Lager zu der ausschließlichen Verfügung des Kunden bereitgehalten, geht die Gefahr bereits mit der Bereithaltung der Ware auf den Kunden über.

(3) Es gilt als vereinbart, dass die Gefahr auch dann übergeht, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch infolge eines Umstandes unterbleibt, dessen Ursache beim Kunden liegt. Voraussetzung für den Gefahrenübergang ist in diesem Fall, dass dem Kunden Mitteilung von der Versandbereitschaft gemacht wurde.

(4) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. etwaiger Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von EUR […] pro Kalendertag, beginnend mit Ablauf der Lieferfrist bzw., wenn eine solche nicht vereinbart wurde oder die Ware vor Ablauf der Lieferfrist versendet wird, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines weitergehenden Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mehraufwendungen, auf angemessene Entschädigung, Rücktritt oder Kündigung, bleiben unberührt. Die geleistete Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und/oder des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a) Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in § 6 Abs. 2 dieser AGB genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(b) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt durch Ausübung eines Rechts nach Abs. 3 geltend machen.. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(c) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten unserer Wahl freigeben.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Handelsübliche und zumutbare geringfügige Abweichungen, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(3) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung des Mangels erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und / oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

(4) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt und verpflichtet. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(8) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 8 Verjährung

(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Sach- oder Rechtsmängel) beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 12 Monate und beginnt mit Ablieferung der Sache.

(2) Die vorstehend modifizierte Verjährungsfrist des Kaufrechts gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

(3) Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Falle unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 9 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 9 eingeschränkt. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Die sich aus § 9 Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit unsere Haftung aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

§ 10 Besondere Bedingungen bei Produktionsaufträgen

(1) Bei Produktionsaufträgen behalten wir uns eine handelsübliche Mehr- oder Minderlieferung vor. Muster sind von Hand gefertigt. Bei allen Lieferungen hat der Verkäufer das Recht auf handelsübliche Gewichtsabweichungen. Für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel haftet der Verkäufer nicht.

(2) Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich üblicher Verschnürung ohne weitere Umhüllung. Für geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammensetzung der Papiere (Farbe, Reinheit, Härte) sowie in der Ausführung der Klebung, der Heftung und der Druckfarben, haftet der Verkäufer nicht, sofern sich die Ware für den bei der Bestellung vorgesehenen Verwendungszweck oder – falls ein solcher nicht vorgesehen ist – für die gewöhnliche Verwendung eignet.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Weiterverweisungen. Die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.

(2) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Heidelberg-Eppelheim. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 10.07.2017